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   VG Saarlouis, 13.02.1998 - 11 K 295/93   

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VG Saarlouis, 13.02.1998 - 11 K 295/93 (https://dejure.org/1998,49826)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13.02.1998 - 11 K 295/93 (https://dejure.org/1998,49826)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 11 K 295/93 (https://dejure.org/1998,49826)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben;

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Terminologisch wird z.T. die Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion der Kreise von ihren Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben unterschieden: Jene bezeichnet die ergänzende und ausgleichende Wirkung, die - ohne Verwirklichung planmäßiger und bewußter Hilfs- und Hebemaßnahmen des Kreises zugunsten bestimmter kreisangehöriger Gemeinden - durch die normale überörtliche Aufgabenerfüllung des Kreises und die Zentralisierung seiner Verwaltungskraft herbeigeführt wird (vgl. VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 14 m.w.N.).

    Überörtlich sind deshalb Aufgaben, die zwar für die Lebensbedürfnisse der Menschen an ihrem Wohnort Bedeutung haben, aber nicht durch spezifische Umstände der örtlichen Gemeinschaft bedingt sind und nach ihrem sachlichen Zuschnitt sowie den weitergreifenden Auswirkungen nur im größeren Verband wahrgenommen werden können; solche überörtlichen Aufgaben entstehen in einem weiteren Raum als dem der Gemeinden, nämlich aus dem Kreisgebiet als einheitlichem Ganzen, füllen den Verwaltungsraum des Kreises aus, sind aber zugleich auch auf ihn begrenzt und können von den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden nicht einmal theoretisch wahrgenommen werden, da sie sich ihrem Wesen nach, nicht dagegen aus wirtschaftlichen Erwägungen oder aus Gründen mangelnder Leistungskraft, nur im übergemeindlichen Raum erledigen lassen (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 13; Schmidt-Jortzig, DÖV 1993, 973, 980).

    Insbesondere ist die Unterstützung einer gemeindlichen Einrichtung oder die Beteiligung an einem gemeindlichen Unternehmen nicht deshalb eine überörtliche Aufgabe des Landkreises, weil die Einrichtung etwa auch von Auswärtigen genutzt wird bzw. das Unternehmen auch Auswärtigen zugute kommt (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 13.2.1998, a.a.O., S. 15).

    Diese Rechtsprechung hat das VG Saarlouis inzwischen (Urteil vom 13.2.1998 - 11 K 295/93 -) aufgegeben.

    Überörtliche (kreisintegrale) Aufgaben sind daher - wie bereits dargelegt - Aufgaben, die zwar für die Lebensbedürfnisse der Menschen an ihrem Wohnort Bedeutung haben, aber nicht durch spezifische Umstände der örtlichen Gemeinschaft bedingt sind und nach ihrem sachlichen Zuschnitt sowie den weitergreifenden Auswirkungen nur im größeren Verband wahrgenommen werden können; solche überörtlichen Aufgaben entstehen in einem weiteren Raum als dem der Gemeinden, nämlich aus dem Kreisgebiet als einheitlichem Ganzen, füllen den Verwaltungsraum des Kreises aus, sind aber zugleich auch auf ihn begrenzt und können von den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden nicht einmal theoretisch wahrgenommen werden, da sie sich ihrem Wesen nach, nicht dagegen aus wirtschaftlichen Erwägungen oder aus Gründen mangelnder Leistungskraft, nur im übergemeindlichen Raum erledigen lassen (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 13; Schmidt-Jortzig, DÖV 1993, 973, 980).

  • OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00

    Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage;

    Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. Februar 1998 - 11 K 295/93- wird festgestellt, daß die mit Bescheid des Beklagten vom 5. Juli 1993 ausgesprochene Versagung der Genehmigung für den vom Kreistag des Klägers am 26. Februar 1993 beschlossenen Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 36, 6 vom Hundert rechtswidrig gewesen ist.
  • VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05

    Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung;

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 ThürFAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, Urteil vom 7.11.1996 - 1 D 34/94.NE - NVwZ-RR 1988, 37 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; Urteil vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, Urteil vom 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).
  • VG Weimar, 22.02.2006 - 6 K 1491/02

    Finanzausgleich; Erfolglose Anfechtung eines Kreisumlagebescheides;

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).
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